So verwerfen Sie einen Skeet-Post auf Bluesky

Es sind die kleinen Details, die das genaue Hinschauen oft so erquicklich bzw. unerträglich machen. Mein all-time favourite ist die freundliche Bitte der Social-Media-App Friendly: »Helfe beim Übersetzen«. Da kommen Form und Inhalt füglich zur Deckung.

Neu im Repertoire: Möchte eins auf der Social-Media-Plattform Bluesky das Posten eines »Skeet« genannten Posts abbrechen, muss es zunächst auf »Abbrechen« drücken (vgl. Fig. 1). Im sich daraufhin öffnenden Fenster (vgl. Fig. 2) aber eben nicht abermals auf »Abbrechen« – das würde das Abbrechen abbrechen –, sondern auf »Verwerfen«.

Zum letzten Mal: HAZ

»Erinnerst Du Dich noch, dass ich mal ein HAZ-Probeabo abgeschlossen habe, um Papier für in den Biomüll unten rein zu haben? Das hat sehr gut funktioniert: Ich bekam 14 Tage die HAZ, die praktisch ungelesen in die Schublade für Biomülleimerpapier wanderte, und ansonsten behelligte mich die verantwortliche Madsack Gruppe nicht. Keine Werbung, kein gar nix. Nur 14 Tage HAZ. Das Abo endete wie versprochen automatisch.« (HAZ/NP) Das war Ende 2022.

Und erinnerst Du Dich noch, wie ich im Sommer 2024 geschrieben habe: »Als ich nun vor einiger Zeit mal wieder etwas online bestelle, bietet man mir wieder ein Dankeschöngeschenk an. Unter all dem Krempel entscheide ich mich abermals für ein 14-Tage-Probeabo […]. Doch diesmal soll es anders laufen: Keine einzige NP-Ausgabe kommt bei mir an. Nachhaken tu ich freilich nicht, wer weiß, was dann passiert.« (ebd.)

Und nun ist es schon wieder passiert! Ich habe im Nachgang irgend einer vermutlich mächtigen Online-Bestellung ein Probeabo der HAZ bestellt! Diesmal sogar mit 14-Tage-Onlinezugang! Den wollte ich, es stimmt wirklich, mal ausprobieren. Aber was passiert? Kriege ich, wie versprochen, nach spätestens drei Tagen Onlinezugang? Nein. Es passiert, wie beim letzten Mal, gar nix.

Doch diesmal lese ich die Bestätigungs-E-Mail. Und darin steht, ich hätte es nicht für möglich gehalten: »Im Rahmen des Bestellprozesses prüft der Anbieter, ob Sie für eine Probe berechtigt sind. Bitte beachten Sie, dass Sie im Fall einer Ablehnung nicht informiert werden.« Ich wiederhole: »Bitte beachten Sie, dass Sie im Fall einer Ablehnung nicht informiert werden.« (meine Hervorh.) Was ist denn das für ein Kundenservice? Täglich werden, keine Ahnung, Milliarden unnötiger und unnötigster E-Mails durch die Welt geschickt, gewiss nicht wenige von diesem Anbieter, aber für ein kurzes »Ey sorry, aber no.«, evtl. gar mit Begründung (»Jeder nur ein Probeabo, Freundchen!«), ist er sich zu fein?

Pah! Bei denen bestelle ich (wahrscheinlich) gewiss kein Probeabo mehr.

»Show Ad« [Schläfenrotor-Geste]

Gut, ein bisschen hakelig ist die Social-Media-App Friendly Sozialbrowser manchmal. Aber dafür sieht der Facebook-Feed bisweilen aus wie im obigen Screenshot. Denn es werden (im Idealfall) nur Posts von Freund*innen oder geliketen Seiten oder (haha, die folgende Wortverbindung meint gar nicht, was sie vorgibt zu meinen) beigetretenen Gruppen (aber verstehen tun’s alle hehe). So lässt sich’s aushalten im SM-Oldie!

Farblose Flüssigkeit

Ein Mythos sondergleichen ist doch auch, dass es verschiedene farblose Flüssigkeiten mit den unterschiedlichsten Eigenschaften gebe, z. B. Benzin, Nagellackentferner, Wasser, Essigsäure, Chloroform und so weiter. Alles Quatsch. Das ist alles das gleiche Zeug: farblose Flüssigkeit. Was die ›jeweilige‹ Flüssigkeit macht und/oder kann, ist nur die jeweilige Einbildung. Schütten wir farblose Flüssigkeit in den Tank vom Auto, treibt sie den Motor an, schüttet eins in einen komplett bröselig-krustig verkalkten Wasserkocher etwas »Essigessenz« = farblose Flüssigkeit zur schon drinnenen farblosen Flüssigkeit, weiß der Kalk, dass er jetzt loslassen muss, drehen wir die Leitung auf und trinken von der farblosen Flüssigkeit, erfrischt und stärkt sie uns, weil farblose Flüssigkeit dass dann eben ›kann‹, und wenn ich Nagellack von den Nägeln ab haben will, macht farblose Flüssigkeit ihn ab, ist doch klar. So, jetzt wisst ihr’s! Darauf ein Glas farblose Flüssigkeit in den »Benzin«tank.

Warum? Darum!

Vor langer Zeit sah ich eine Infotainment-Sendung, vielleicht Galileo, in der folgende Zuschauerfrage ›beantwortet‹ wurde: »Warum läuft bei Rolltreppen das Handlaufband oft schneller als die Stufen?« Denn die Person hatte bemerkt, dass ihr ihre Hand auf Fahrtreppen oft davongefahren war. Zeigte die Infotainment-Sendung also einen Beitrag, in dem Aufbau und Funktionsweise einer Fahrtreppe erklärt wurde. Gekrönt von der Info, dass laut irgendeiner Fahrtreppenverordnung Handlaufbänder soundsoviel Prozent schneller als die Fahrstufen sein dürften. »Zack, Frage beantwortet!«, dachte sich die Sendung und infotainte fröhlich mit irgend was anderem weiter. Bestimmt war die Frageperson ebenso erbost wie ich (bis heute!). Denn: Was sollte denn das? Eine Frage nach einem Warum einfach abschlagen mit der Feststellung, dass das halt so sein dürfe? Infotainment-Sendungen war fei auch damals schon keine Politikpressekonferenzen!

BahnCard 200

Reiche haben nicht nur eine BahnCard 100, sondern eine BahnCard 200. Sie fahren damit nicht nur überall 1. Klassefür umme, sondern kriegen obendrein den jeweiligen Fahrpreis überwiesen. Kosten tut die BC 200 nix, sie wird einfach geerbt. Es gibt Reiche, die werden nur dadurch noch reicher und reicher, weil sie den lieben langen Tag nichts tun, als 1. Klasse durch die Gegend zu fahren und sich die Fahrpreise auszahlen zu lassen. Und beschweren sich dann noch in einer Tour über die DB! Manche fahren sogar nicht mal selbst, sondern haben Personal, das für sie BC200et, wie sie sagen. Im Schichtbetrieb ist 24/7 BC200en drin. Bei Verzögerungen und Zugausfällen klagen sie freilich (spezialisierte Kanzleien), dann kriegen sie sogar den doppelten bis zweihundertfachen Fahrpreis überwiesen. Und was macht Richard »Bahnchef« Lutz dagegen? Sich grämen, weil er weder eine BC 200 geerbt hat noch je eine erben wird.

David gegen DB AGoliath

Da sage noch eine*r, Komik und Satire bewirkten nix: Am 6. März 2016 beschwerte ich mich auf dieser Webseite über den Lautsprecher-Hinweis der Deutschen Bahn, das Rauchen am Bahnsteig sei »nur in den gekennzeichneten Raucherbereichen gestattet« (Beweis). Denn der Satzmelodie zufolge müsste es auch nicht gekennzeichnete Raucherbereiche geben. Keine siebeneinhalb Jahre später spielt die DB auf mein Mahnen und Warnen hin über die Bahnsteiglautsprecher die aktualisierte, korrigierte Fassung ab: »Hinweis: Das Rauchen am Bahnsteig ist nur in den gekennzeichneten Raucherbereichen gestattet.« Und was kriege ich dafür? Ein Danke? Ein »Lieblingsfahrgast«-Schokostückchen? Eine 1.-Klasse-ProbeBahnCard, mit der ich als 2.-Klasse-BC-Inhaber und Nicht-wenig-Fahrer regelmäßig postalisch belästigt werde, statt dass man mir eine Freifahrt oder immerhin ein Freigetränk oder eine Brez’n oder ein Eis springen ließe?

Nein.

Nix!

»Danké«, Volker Wissing und Richard »Bahnchef« Lutz.

P.S.: Bitte ehrlich sein: Wer hätte aus dem Stegreif den Vornamen Bahnchef Lutz’ sagen können? Also ich nicht. Jetzt, wo ich ihn weiß, schwelge ich umso sphärischer, Schmarrn: schwärmerischer in der Vorstellung, Herr Lutz werde zuhause – von den drei erwachsenen Kindern rotzfrech, von der Ehefrau zärtlich-neckend – »Bahnchef« gerufen.