Kurz und knapp: Mein gebuchter ICE hat über 80 Minuten Verspätung. Die Zugbindung ist aufgehoben. Sitze ich also auf derselben Strecke in einem anderen ICE. Er hat selbst einen Haufen Verspätung angesammelt. Seine Abfahrts-/Ankunftszeiten sind fast dieselben wie die meines ursprünglich gebuchten Zugs. Im Prinzip können mir die Bahnverspätungen also wurscht sein. Der Schaffner macht eine entschuldigende Durchsage: Weil der ICE so eine Mordsverspätung hat, dürfen sich die Fahrgäste als Entschädigung im Bordbistro einen Tetrapak Trinkwasser abholen. Meine Gewissensfrage: Darf ich mir da jetzt auch ein Wasser holen, obwohl ich im Prinzip von gar keiner Verspätung betroffen bin? Ach, wenn doch Dr. Dr. Rainer Erlinger noch mit seiner SZ-»Gewissensfrage« aktiv wäre! Da könnte ich diesen Vollquatsch nun hinschicken.